Kurzgutachten und Verkehrswertgutachten gem. §194 BauGB


Gutachten Wieso? und Warum?


Es gibt viele Anlässe, weshalb Sie ein Gutachten von einem geprüften Sachverständigen erstellen lassen sollten z.B.:
- Kauf- bzw. Verkauf
- Erbschaft
- Scheidung
- Schenkung
- Vermögensaufteilung
- Vermögensauseinandersetzung
- Steuerliche Bedarfsbewertung
- Bewertung von Rechten und Belastungen


Das Leistungsangebot des Sachverständigenbüros Di Lorenzo Immobilien umfasst Kurzgutachten und Verkehrswertgutachten für:
- Unbebaute Grundstücke
- Bebaute Grundstücke
- Gewerbeimmobilien
- Wohn- und Teileigentum
- Erbbaurechte
- Wohn- und Nießbrauchrechte
- Stellungnahme zu Gutachten
- Gutachtenprüfung
- Wohnflächenüberprüfung
- Ankaufsberatung


Zur Ermittlung des Verkehrswertes im Sinne des §194 BauGB (Baugesetzbuch) sind folgende Verordnungen und Satzungen zwingend anzuwenden:
- Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)
- Wertermittlungsrichtlinien (WertR 2006)
- Vergleichswertrichtlinie (VW-RL)
- Ertragswertrichtlinie (EW-RL)
- Sachwertrichtlinie (SW-RL)
- Wohnflächenverordnung (WflVO)


Je nach Anlass und Verwendung kommen neben weiteren auch die Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV), das Bewertungsgesetz (BewG) bis hin zu den Waldwertermittlungsrichtlinien (WaldR) in Betracht.



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