Verkehrswertgutachten gem. §194 BauGB


Im §194 BauGB ist der Verkehrswert wie folgt geregelt:


„Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre."



Der Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken ist für unterschiedliche Anlässe von Interesse. Verkaufsverhandlungen, Beleihungen von Grundstücken durch Unternehmen der Kreditwirtschaft, Erbauseinandersetzungen oder gerichtliche Verfahren, aber auch öffentlich rechtliche Verfahren nach dem Städtebaurecht oder dem Enteignungs- und Entschädigungsrecht sind ohne Kenntnis des Verkehrswertes oft nicht durchführbar.



In einem Verkehrswertgutachten wird das zu bewertende Objekt nach Lage, Art und Zustand eingehend beschrieben sowie seine rechtliche Situation dargestellt. Die angewendeten Verfahren zur Ermittlung des Verkehrswertes werden für den Antragsteller nachvollziehbar begründet.



In einem ausführlichen und unverbindlichen Gespräch, auch gerne in Ihrer Immobilie erklären wir Ihnen gerne noch einmal ausführlich den Sinn und die Struktur des Verkehrswertgutachtens.



Ich freue mich auf Ihren Anruf unter meiner Rufnummer 02166-2767693.

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